In der Funktion eines Treuhänders übernehmen wir für die Bauherrschaft die Aufgabe der Qualitätssicherung im Brandschutz.
Qualitätssicherung im Brandschutz
Qualitätssicherung und Brandschutzplanung gehen Hand in Hand. Die Qualitätssicherung im Brandschutz gilt seit der Revision der Brandschutzvorschriften 2015 als fester Bestandteil jedes Bauprojekts. Dabei bilden klar definierte Brandschutzmassnahmen und Zuständigkeiten die Grundlage, um die erforderlichen Prozesse festzulegen und deren Umsetzung stetig zu überwachen.
Als VKF anerkannte Fachpersonen garantieren wir die Qualitätssicherung bei komplexen Bauten für die QSS2 bis QSS4 (QSS: Qualitätssicherungsstufe). Bei einfacheren Gebäuden der QSS1 nimmt in der Regel der Architekt oder der Gesamtleiter die Aufgaben des QS-Verantwortlichen wahr. Für spezifische Fragen oder QS-Audits während der Projektierungs- und Ausführungsphase stehen wir mit fachlicher Beratung zur Seite.
Als QS-Verantwortliche im Brandschutz erbringen wir folgende Leistungen:
- Erstellen von QS-Konzepten
- Kontrolle von Planer-Konzepten bezüglich Brandschutz
- Erstellen von allgemeinen Bedingungen zur Ausschreibung resp. zum Werkvertrag für den Teil Brandschutz
- Kontrolle von Ausschreibungs- und Ausführungsplanungen
- Durchführen von Baustellenkontrollen, integralen Tests
- Erstellen von Übereinstimmungserklärungen